02 Mai 2017

Presseschau 5.1.17

Die neuerlichen Anwerbeversuche seitens der Polizei innerhalb der Fanszene von Magdeburg stellt leider nur eine weiteres Beispiel dar, mit welchem Mitteln die Polizei versucht an Informationen über Fussball-Fans zu gelangen.

Fanhilfe Magdeburg: Problematik V-Leute in der Fanszene

„Ziel dieser Anwerbeversuche war es, relevante Informationen aus der Fanszene bspw. über Treffpunkte für Spiele, Zugtermine u.ä. zu erhalten. Zum Glück informierten uns unsere Mitglieder über diese Bemühungen seitens der Polizei und konnten somit dafür sorgen, dass diese zumindest in den bekannten Fällen nicht zum Erfolg führten.“

Ebenfalls über diesen Fall berichtet die Internetseite VICE Sports und veröffentlicht die Ergbnisse eines Interviews mit dem Christian Oberthür, Vorstandsmitglied der Fanhilfe Magedburg

ViICE Sports: Wie „Anquatschversuche“ der Polizeit die Fanszenen vergiften

„Die Fanhilfe warnt ihre Mitgliedern und die anderen Fans jedoch vor dieser Zusammenarbeit. „Die Fans haben da keinen Gewinn von. Die Polizei wird keine Anzeige gegen einen Fan fallen lassen, weil er Internas aus der Fanszene ausplaudert. Das ist eine Utopie“, schildert Oberthür, der auch darauf hinweist, dass es am Ende die Entscheidung eines Richters sei, ob der Fan verurteilt wird oder nicht.“

__________________________________________________________________________________________________________

Die Gesetzesänderung der Paragrafen 113, 114 und 115 Strafgesetzbuch kann auch für Fussball-Fans weitreichende Folgen haben.

taz.de: Bei Schubsen Knast

„Laut Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ soll die Mindeststrafe bei „tätlichen Angriffen“ auf drei Monate Freiheitsstrafe erhöht werden; Höchststrafe bleibt fünf Jahre. Konkret geht es um die Verschärfung der Paragrafen 113, 114 und 115 des Strafgesetzbuches. In Paragraf 113 soll der „tätliche Angriff“ gestrichen und dafür in Paragraf 114 das neue Delikt „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ eingeführt werden.“

__________________________________________________________________________________________________________

Von erfreulichen Ausgängen bei Fällen angeblicher Körperverletzung können sowohl die schwarz-gelbe Hilfe aus Dresden, als auch das Rechtshilfekollektiv aus Leipzig berichten.

Schwarz-Gelbe-Hilfe: Eine Frage der Größe – Freispruch in Kiel

„In einem etwa 20-minütigen Video vom Eingang des Gästeblocks kann man am Ende des Videos einen völlig entspannten und friedlichen Heinrich erkennen, wie er das Prozedere der Zugangskontrollen über sich ergehen lässt, von einer Körperverletzung allerdings keine Spur. “

Rechtshilfekollektiv Chemie: Freispruch für drei Chemie-Fans in Freiberg

„Drei Verhandlungstage benötigte nun das Gericht, um die Unschuld der drei Angeklagten festzustellen. Mehr als zehn Zeugen wurden dabei angehört. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende auf Freispruch.“

__________________________________________________________________________________________________________

Eine überzogene Forderung trotz vermeintlicher Unschuld muss sich ein Mitglied der schwarz-roten Hilfe aus Nürnberg gegenüber sehen.

Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg: Trotz offensichtlicher Unschuld – Nürnberger Staatsanwaltschaft forderte 8 Monate Freiheitsstrafe

„Noch unmittelbar am „Tatort“ wurde durch die zwei Geschädigten ein Täter benannt und den Polizeibeamten gezeigt und quasi übergeben. Hierbei handelte es sich nicht um den Beschuldigten, sondern um eine andere Person.“

__________________________________________________________________________________________________________

Die Praxis der Formulierung eines Generalverdachts bzgl. einer ganzen Fangruppe für die Vergehen Einzelner findet zwei weitere aktuelle Beispiele^.

Faszination Fankurve: Nur 4 beleidigende oder gewaltverherrlichende Plakate

„Viel wurde im Nachgang des Bundesligaspiels zwischen Borussia Dortmund und Rasenballsport Leipzig über die Spruchbänder auf der Südtribüne Dortmund geredet, die letztlich für die erste Sperrung der größten Stehplatzkurve sorgten. Strafrechtlich relevant sind jedoch nur vier der zahlreichen Plakate.“

Faszination Fankurve: Wegen Pyro: Polizei nahm Personalien von 173 Fans auf

“ Obwohl nur 14 Bengalische Fackeln gezündet wurden, bezeichnet die Polizei Köln alle der 173 Fans als „potenziell Tatverdächtige“. Weiter kündigt die Polizei an, die Videoaufzeichnungen auszuwerten. Man habe Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.“

__________________________________________________________________________________________________________

In den vergangenen Europapokalwochen wurde einmal mehr deutlich, dass auch in anderen europäischen Ländern die Arbeit der Polizei nicht immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt. Stellvertretend hierfür stehen ein Fall auf Frankreich und die Erfahrungen von Bayernfans beim Spiel gegen Real Madrid

Rot-Weisse-Hilfe Kaiserslautern: Ein neues Mass der Unverhältnismäßigkeit

„Bei den anschließenden Kontrollen durch die französische Polizei kam es daraufhin zu willkürlich wirkenden Verhaftungen  von Einzelpersonen aus einer großen Masse heraus, darunter auch dem 17-jährigen Sven. Dieser musste anschließend die Nacht in französischem Gewahrsam verbringen. Nur um noch einmal daran zu erinnern: der Grund für die Verhaftung und die Nacht in Gewahrsam ist einzig und allein der Verdacht (!) der Sachbeschädigung.“

Süddeutsche Zeitung: FC Bayern „entsetzt“ über spanische Polizei

„In der Halbzeitpause der Partie am Dienstagabend waren Polizisten in den Gästeblock des Bernabéu-Stadions unter anderem mit Schlagstöcken gegen Zuschauer vorgegangen, wie TV-Bilder zeigten. Bei dem Einsatz soll es dem Vernehmen nach um ein kleines, nicht genehmigtes Banner im Block der Bayern-Fans gegangen sein.“